Anbringen einer Landleine – verboten oder erlaubt?

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Anbringen einer Landleine – verboten oder erlaubt?

Dieses Thema wird im heurigen Jahr besonders intensiv diskutiert – manche Skipper sind verunsichert, wir möchten Klarheit schaffen:

 

Im Gesetzesregelwerk “Pravilnik o uvjetima i načinu održavanja reda u lukama i na ostalim dijelovima unutarnjih morskih voda i teritorijalnog mora Republike Hrvatske” sowie dem  “Pravilnik o plovidbi na unutarnjim vodama” des kroatischen Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur, wird mehrfach darauf Bezug genommen.

 

Zusammenfassend ist es so, dass es in Kroatien tatsächlich verboten ist, Landleinen anzubringen. Und zwar egal, ob an Steinen oder Bäumen!

 

Unser Sachverständiger, Vinko Sekso, hat sich die Mühe gemacht, und für euch die wichtigsten Passagen des Gesetzestextes , die sich auf die Gefährdung der Umwelt beziehen,  markiert und übersetzt.

 

Des weiteren findet man das eindeutige Verbot im Artikel 7.04 dieses Gesetzeswerks

Auch davon haben wir einen Auszug und eine Übersetzung für euch vorbereitet.

 

 

In der Praxis ist uns bisher kein Fall bekannt, wo es zu einer Bußgeldzahlung gekommen wäre. Es ist jedoch durchaus schon vorgekommen, dass die Kapetanija, bei einer Kontrolle, ein Entfernen der Landfeste anordnete.

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Kristijan Antic

Gründer und CEO - Kristijan Antic Individually Charter und Kroatien Charter - das Online Portal für Yachtcharter.
Seit über 20 Jahren erfolgreich im nautischen Tourismus tätig.

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Alex

Ich will hier nicht über Sinn und Unsinn von Landleinen philosophieren.

Aber wo bitte steht im Gesetz, dass es verboten ist, eine Leine um einen Felsen zu legen? In der entsprechenden Verordnung steht Folgendes (Übersetzungsfehler vorbehalten):

“Das Festbinden oder Ziehen an Bäumen, Pflöcken, Zäunen, Grenzsteinen, Pfeilern, Eisenstufen oder Leitern und ähnlichen Gegenständen ist verboten.”

Das ist eine abschliessende Aufzählung. Landleinen um Felsen sind hier nicht aufgeführt und ich bezweifle ganz stark, dass Felsen unter “ähnliche Gegenstände” subsummiert werden können.

Alex

Tut mir leid, aber mit dieser Antwort gebe ich mich nicht zufrieden. In Ländern mit vernünftigen Gesetzen stehen Verbote irgendwo genau so im Regelwerk, dass Du und ich sie verstehen. Ein Gesetz, dass nur über Unwege und Interpretation für Experten verständlich ist, kann ich nicht ernst nehmen. Und zu einem Verbot gehören auch Strafbestimmungen in einem Gesetz oder einer Verordnung.

Also bitte: verlinkt hier das Gesetz, wo klipp und klar steht, dass ich mit xy Euro bestraft werde, wenn ich um einen Felsen eine Landleine lege.

Christiane

Liebe Skipper,
mit Landleinen können sich Anker sogar lösen, wenn starker Wind aufkommt und es an die Seite drückt.
Es gibt keinen vernünftigen Grund für Landleinen am Heck.
Wenn man teils beim Ankern zusieht, kann man sich nur wundern.
Da kann ich nur aus langer Praxis empfehlen, die Praxis des Ankerns zu optimieren und so lange üben, bis der Anker bei Rückwärtsfahrt mit der Maschine nicht zu bewegen ist. Dann hält der Anker auch. Das haben wir all die Jahre gemacht. Auch wenn in der Nacht Sturm aufgekam, hat der Anker gehalten, ausnahmslos.
Das Boot kann sich um den Anker immer im Wind mitdrehen und hat somit die geringste Angriffsfläche.

Liebe Grüße,
Christiane

Franz Rudolf

Liebe Christiane!
Offensichtlich bist du in Kroatien kaum unterwegs, sonst würdest du nicht diesen Kommentar schreiben. Landleinen sind in vielen Situationen eine absolute Notwendigkeit! Aber nicht in ALLEN Situationen.

cunningham

Unter bestimmten Bedingungen kann man mit einer Landleine die Sicherheit deutlich erhöhen, bzw. das Ankern erst überhaupt ermöglichen. Aus dem übersetzten Gesetzestext ist ein Verbot nicht ersichtlich.

Ernst

Falls der Anker nicht hält verbindet dann die Landleine das Boot mit dem Drehpunk und das endet dann meistens in einem Crash am Ufer

Franz Rudolf

“Falls ein Anker nicht hält”, was passiert dann, auch wenn man “normal” ankert, ohne Landleine? Cash? Strandung? Absolut sicheres Ankern ist nur mit einer Ankerwache möglich! Egal ob Mensch oder Technik.

Volker Kapfer

Lieber Kristijan
Mir ist es leider passiert das ich Strafe zahlen musste als ich in einer Bucht NW von Milna Ankern wollte.
Ich kann mich nicht mehr genau an den Betrag erinnern aber es waren um die 450 Euro schätze ich. Lg Volker

Juergen Feichtner

Dieses Gesetz hat es unter „Titos“ Zeiten schon gegeben !

Heino Kuhlemann

Wir hängrn 1-2m unter Wasser (Tide beachten) den Heckanker in den Felse. Ist dann keine Landleine, sondern Heckanker.

Manuel

Wieder so ein Heckanker Mensch, sowas gehört verboten, ich verstehe jeden der Ruhig liegen will und sich auf der Außenseite einer Bucht mit einem Heckanker oder Landleine hinlegt, aber es gibt so viele die sich mitten in der Bucht mit Heck Anker platzieren, meist kleine Boote unter 8 Meter… alle anderen drehen sich bereits den ganzen Tag super und dann kommt irgendein wahnsinniger der nen Heckanker platziert, so einen Schwachsinn hab ich nichtmal an Board …. Naja

Petro

Moin, bei einem so sinnvollen, da dem Aspekt der Sicherheit dienlichen Bordgegenstand wie dem Heckanker, von Schwachsinn zu reden, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ganz anders den quer durch Buchten gezogene unsichtbare Fallstricke; da bin ich bei Ihnen, Manuel. Es hat auch seine Gründe, weshalb Landleinen verboten sind. Diese dann in unmittelbarer Ufernähe in die Felsen zu klemmen, dürfte dem Schutze dieses empfindlichen Bereiches nicht wirklich dienlich sein.

Franz Rudolf

Ich habe mit einem Heckanker einmal ein Schiff vor Strandung gerettet! So absolut würde ich das nicht unterschreiben.

vinko sekso

lieber heino.. das hat das gesetz auch vorgesehen..
Artikel 11.19 (1) In der Republik Kroatien dürfen Anker und ähnliche Gegenstände außer in Notfällen nicht zum Zweck des Festmachens eines Schiffes am Ufer angebracht werden.

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